| Klasse 10 |
Zu den besonderen Leistungsfeststellungen der 10. Klassen im Jahr 2012 gibt
es folgende Hinweise und Termine:
Die schriftlichen Arbeiten finden am 01.06. in
Deutsch, am 04.06
in Mathematik, am 06.06. in einer Naturwissenschaft statt.
Die
besonderen Leistungsfeststellungen in Englisch oder Französisch finden in der
Zeit vom 11.06. bis 15.06. statt.
Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden
am 28.06. mitgeteilt.
Bis zum 02.07. erfolgt die verbindliche Mitteilung durch
die Schüler über ihre Teilnahme an der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung.
Diese findet dann im Zeitraum vom 04. bis 13.07. statt.
Prüfungen zum Nachtermin finden vom 02.07. bis 19.07. statt.
Auszug aus der Thüringer Schulordnung betreffs "Bestehen der BLF":
| § 68 Bescheinigung einer dem Realschulabschluss
gleichwertigen Schulbildung am Gymnasium |
| (3) |
Die besondere Leistungsfeststellung wird im zweiten
Schulhalbjahr der Klassenstufe 10
abgehalten. Für ihr Bestehen gilt § 51 Abs. 1 und 2 Satz 1.
Findet in den Fächern der schriftlichen Leistungsfeststellung auf
Verlangen des Schülers eine zusätzliche mündliche
Leistungsfeststellung statt, geht das Ergebnis der schriftlichen
Leistungsfeststellung zu zwei Dritteln und das Ergebnis der zusätzlichen mündlichen
Leistungsfeststellung zu einem Drittel in
die Note der besonderen Leistungsfeststellung für das jeweilige Fach
ein. |
| § 51 Versetzung in der Regelschule und im Gymnasium
|
| (1) |
Ein Schüler wird versetzt, wenn er, die zweite Fremdsprache in
den Klassenstufen 5 und
6 ausgenommen, |
| 1. |
in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erhalten hat
oder |
| 2. |
in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ und im Übrigen
keine schlechtere Note
als „ausreichend“ erhalten hat oder |
| 3. |
in höchstens einem Fach die Note „ungenügend“ erhalten hat,
diese aber nach Absatz 2
ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als
„ausreichend“ erhalten hat oder |
| 4. |
in höchstens zwei Fächern die Note
„mangelhaft“ erhalten hat, diese beiden Noten aber
nach Absatz 2 ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note
als „ausreichend“ erhalten hat. |
| (2) |
Ein Ausgleich ist gegeben |
| 1. |
für je eine Note „mangelhaft“ durch zwei Noten „befriedigend“
oder durch eine Note „gut“
oder „sehr gut“, |
| 2. |
für eine Note „ungenügend“ durch zwei Noten „gut“ oder durch
eine Note „sehr gut“.
Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache
sowie im Gymnasium
ab der Klassenstufe 7 in der zweiten Fremdsprache können nur durch
Noten in diesen Fächern oder im Wahlpflichtfach der Regelschule ausgeglichen werden. |
Betriebspraktikum der 10. Klassen:
siehe Informationen -> Termine |
| Kursarbeiten/Klausuren Klassen 11 und 12 |
Unter dem folgenden Link findet ihr die
aktuellen Kursarbeits-
und Klausurtermine
für das laufende Schulhalbjahr.
|
| Regelung zur Abwesenheitskontrolle in den
Klassenstufen 11 und 12 |
Verfahren bei Erkrankung
- Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtages, meldet er
sich bei dem Fachlehrer, bei dem er die nächste Stunde hat, dem
Stammkursleiter oder dem Oberstufenleiter ab. Es erfolgt ein
Eintrag in die Liste im Lehrerzimmer und auf dem Formular
"Entschuldigung für stundenweises Fehlen".
Dieses Formular legt der Schüler zusammen mit seiner
Entschuldigung zeitnah allen Fachlehrern vor, deren Stunden er
versäumt hat und gibt beides danach beim Stammkursleiter ab. (Das
Formular kann unter "Downloads" heruntergeladen werden.)
- Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse
sind am ersten
Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder
schriftlich anzuzeigen. (Sekretariat Dammstraße)
Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall
innerhalb von drei Unterrichtstagen vorzulegen.
- Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn
- die Erkrankung länger als 3 Tage dauert,
- eine Kursarbeit, eine Prüfung, eine andere angekündigte
Leistungskontrolle versäumt wird,
- es die Schule im Einzelfall verlangt (bei Schülern, die
durch häufiges Fehlen auffallen).
- Andernfalls ist eine Entschuldigung durch die Eltern, bei
volljährigen Schülern durch sich selbst, vorzulegen.
- Planmäßige Arztbesuche sollten außerhalb der Unterrichtszeit
vereinbart werden.
Verfahren bei nicht krankheitsbedingten Versäumnissen
- In allen Fällen vorhersehbarer Verhinderungen muss rechtzeitig
(spätestens 2 Tage vorher) ein schriftlicher
Antrag auf
Beurlaubung beim Stammkursleiter gestellt werden.
- Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse sind am ersten
Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder schriftlich anzuzeigen.
Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von
drei Unterrichtstagen vorzulegen.
- Diese Regelung gilt z. Bsp. für
- Musterungstermine,
- gerichtliche Ladungen,
- Fahrprüfungen,
- Amtstermine u. ä.
- sowie schulinterne Termine nach Festlegung der Schulleitung.
- Für Autobahnfahrten im Rahmen der Fahrschulausbildung erfolgt
auf Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch die Fahrschule
eine Freistellung ab der 5. Stunde. Dies gilt nicht, wenn in dem
betreffenden Zeitraum eine Kursarbeit geschrieben wird.
- Dringende familiäre Gründe erfordern in jedem Fall einen
schriftlichen Antrag.
Folgen
von Versäumnissen
- Jeder Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff in
angemessener Zeit nachzuholen sowie sich entgangene Informationen
zu verschaffen.
- Versäumnisse, für die nicht innerhalb der
vorgegebenen Fristen eine Entschuldigung vorgelegt wurde, gelten
als unentschuldigte Versäumnisse.
- Bei unentschuldigtem Fehlen hat ein Schüler keinen
Anspruch auf einen Nachtermin für Leistungserhebungen. Für nicht
erbrachte Leistungen kann ihm hierfür die Note "Ungenügend" bzw. 0
Wertungspunkte erteilt werden.
- Wurden gefälschte Belege vorgelegt, werden Leistungsnachweise
oder zugewiesene Nachtermine rückwirkend ungültig.
- Für alle Versäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung
erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend §§51 und
52 der Thüringer Schulgesetzes.
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| Seminarfach Klassen 11 und 12 |
Zur Vereinfachung der Themenfindung findet ihr hier in einer Datenbank die
Themen der Seminarfacharbeiten seit 2002.
Themen der Seminarfacharbeiten
Wer bei der Anfertigung seiner Seminarfacharbeit Probleme bei der
Formatierung des Textes und beim Umgang mit der Textverarbeitungssoftware
hat, dem empfehle ich
Hausarbeiten, Diplomarbeiten und andere lange Dokumente mit Word.
Verschiedenen Vorlagen für Word, Excel oder Powerpoint gesucht?
Bitteschön...
Office-Vorlagen
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| Sonstiges |
Für
die Zwölftklässler, die in den Informatik-Kursen mit Amzi-Prolog
arbeiten, gibt es die Möglichkeit die Software für
win2k
oder winXP und für
winVista oder Windows 7 herunterzuladen.
(Bei Vista oder Win 7 bitte das Zip-Archiv entpacken und um
das Programm zu starten einen Link auf die Datei "wideW.exe" setzen, die sich im
Unterordner ..\bin\ befindet.)
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es
sich bei dieser Software um Freeware handelt, wenn sie zu Lehr- und Bildungszwecken
genutzt wird. Andernfalls muss sie bezahlt werden. Genaue Informationen zur Lizenzierung
findet man unter www.amzi.com.
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