Klasse 10
Zu den besonderen Leistungsfeststellungen der 10. Klassen im Jahr 2012 gibt es folgende Hinweise und Termine:
Die schriftlichen Arbeiten finden am 01.06. in Deutsch, am 04.06 in Mathematik, am 06.06. in einer Naturwissenschaft statt.
Die besonderen Leistungsfeststellungen in Englisch oder Französisch finden in der Zeit vom 11.06. bis 15.06. statt.
Die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten werden am 28.06. mitgeteilt.
Bis zum 02.07. erfolgt die verbindliche Mitteilung durch die Schüler über ihre Teilnahme an der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung. Diese findet dann im Zeitraum vom 04. bis 13.07.  statt.
Prüfungen zum Nachtermin finden vom 02.07. bis 19.07. statt.

Auszug aus der Thüringer Schulordnung betreffs "Bestehen der BLF":
§ 68 Bescheinigung einer dem Realschulabschluss gleichwertigen Schulbildung am Gymnasium
(3) Die besondere Leistungsfeststellung wird im zweiten Schulhalbjahr der Klassenstufe 10
abgehalten. Für ihr Bestehen gilt § 51 Abs. 1 und 2 Satz 1. Findet in den Fächern der schriftlichen Leistungsfeststellung auf Verlangen des Schülers eine zusätzliche mündliche Leistungsfeststellung statt, geht das Ergebnis der schriftlichen Leistungsfeststellung zu zwei Dritteln und das Ergebnis der zusätzlichen mündlichen Leistungsfeststellung zu einem Drittel in die Note der besonderen Leistungsfeststellung für das jeweilige Fach ein.
§ 51 Versetzung in der Regelschule und im Gymnasium
(1) Ein Schüler wird versetzt, wenn er, die zweite Fremdsprache in den Klassenstufen 5 und
6 ausgenommen,
1. in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erhalten hat oder
2. in höchstens einem Fach die Note „mangelhaft“ und im Übrigen keine schlechtere Note
als „ausreichend“ erhalten hat oder
3. in höchstens einem Fach die Note „ungenügend“ erhalten hat, diese aber nach Absatz 2
ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ erhalten hat oder
4. in höchstens zwei Fächern die Note „mangelhaft“ erhalten hat, diese beiden Noten aber
nach Absatz 2 ausgleichen kann und im Übrigen keine schlechtere Note als „ausreichend“ erhalten hat.
(2) Ein Ausgleich ist gegeben
1. für je eine Note „mangelhaft“ durch zwei Noten „befriedigend“ oder durch eine Note „gut“
oder „sehr gut“,
2. für eine Note „ungenügend“ durch zwei Noten „gut“ oder durch eine Note „sehr gut“.
Noten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie im Gymnasium
ab der Klassenstufe 7 in der zweiten Fremdsprache können nur durch Noten in diesen Fächern oder im Wahlpflichtfach der Regelschule ausgeglichen werden.

Betriebspraktikum der 10. Klassen: siehe Informationen -> Termine
Kursarbeiten/Klausuren Klassen 11 und 12
Unter dem folgenden Link findet ihr die

aktuellen Kursarbeits- und Klausurtermine

für das laufende Schulhalbjahr.
Regelung zur Abwesenheitskontrolle in den Klassenstufen 11 und 12
Verfahren bei Erkrankung
  • Erkrankt ein Schüler während eines Unterrichtages, meldet er sich bei dem Fachlehrer, bei dem er die nächste Stunde hat, dem Stammkursleiter oder dem Oberstufenleiter ab. Es erfolgt ein Eintrag in die Liste im Lehrerzimmer und auf dem Formular "Entschuldigung für stundenweises Fehlen".
    Dieses Formular legt der Schüler zusammen mit seiner Entschuldigung zeitnah allen Fachlehrern vor, deren Stunden er versäumt hat und gibt beides danach beim Stammkursleiter ab. (Das Formular kann unter "Downloads" heruntergeladen werden.)
  • Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse sind am ersten Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder schriftlich anzuzeigen. (Sekretariat Dammstraße)
    Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von drei Unterrichtstagen vorzulegen.
  • Eine ärztliche Bescheinigung ist erforderlich, wenn
    • die Erkrankung länger als 3 Tage dauert,
    • eine Kursarbeit, eine Prüfung, eine andere angekündigte Leistungskontrolle versäumt wird,
    • es die Schule im Einzelfall verlangt (bei Schülern, die durch häufiges Fehlen auffallen).
  • Andernfalls ist eine Entschuldigung durch die Eltern, bei volljährigen Schülern durch sich selbst, vorzulegen.
  • Planmäßige Arztbesuche sollten außerhalb der Unterrichtszeit vereinbart werden.
Verfahren bei nicht krankheitsbedingten Versäumnissen
  • In allen Fällen vorhersehbarer Verhinderungen muss rechtzeitig (spätestens 2 Tage vorher) ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung beim Stammkursleiter gestellt werden.
  • Alle anderen krankheitsbedingten Versäumnisse sind am ersten Fehltag bis um 9.00 Uhr telefonisch oder schriftlich anzuzeigen.
    Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall innerhalb von drei Unterrichtstagen vorzulegen.
  • Diese Regelung gilt z. Bsp. für
    • Musterungstermine,
    • gerichtliche Ladungen, 
    • Fahrprüfungen,
    • Amtstermine u. ä.
    • sowie schulinterne Termine nach Festlegung der Schulleitung. 
  • Für Autobahnfahrten im Rahmen der Fahrschulausbildung erfolgt auf Vorlage einer schriftlichen Bestätigung durch die Fahrschule eine Freistellung ab der 5. Stunde. Dies gilt nicht, wenn in dem betreffenden Zeitraum eine Kursarbeit geschrieben wird.
  • Dringende familiäre Gründe erfordern in jedem Fall einen schriftlichen Antrag.
 Folgen von Versäumnissen
  • Jeder Schüler ist verpflichtet, versäumten Unterrichtsstoff in angemessener Zeit nachzuholen sowie sich entgangene Informationen zu verschaffen.
  • Versäumnisse, für die nicht innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Entschuldigung vorgelegt wurde, gelten als unentschuldigte Versäumnisse.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen hat ein Schüler keinen Anspruch auf einen Nachtermin für Leistungserhebungen. Für nicht erbrachte Leistungen kann ihm hierfür die Note "Ungenügend" bzw. 0 Wertungspunkte erteilt werden.
  • Wurden gefälschte Belege vorgelegt, werden Leistungsnachweise oder zugewiesene Nachtermine rückwirkend ungültig.
  • Für alle Versäumnisse ohne ausreichende Entschuldigung erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen entsprechend §§51 und 52 der Thüringer Schulgesetzes.
Seminarfach Klassen 11 und 12
Zur Vereinfachung der Themenfindung findet ihr hier in einer Datenbank die Themen der Seminarfacharbeiten seit 2002.

Themen der Seminarfacharbeiten

Wer bei der Anfertigung seiner Seminarfacharbeit Probleme bei der Formatierung des Textes und beim Umgang mit der Textverarbeitungssoftware hat, dem empfehle ich

Hausarbeiten, Diplomarbeiten und andere lange Dokumente mit Word.

Verschiedenen Vorlagen für Word, Excel oder Powerpoint gesucht? Bitteschön...

Office-Vorlagen
Sonstiges
Für die Zwölftklässler, die in den Informatik-Kursen mit Amzi-Prolog arbeiten, gibt es die Möglichkeit die Software für win2k oder winXP und für winVista oder Windows 7 herunterzuladen. (Bei Vista oder Win 7 bitte das Zip-Archiv entpacken und um das Programm zu starten einen Link auf die Datei "wideW.exe" setzen, die sich im Unterordner ..\bin\ befindet.)
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dieser Software um Freeware handelt, wenn sie zu Lehr- und Bildungszwecken genutzt wird. Andernfalls muss sie bezahlt werden. Genaue Informationen zur Lizenzierung findet man unter www.amzi.com.